esmaspäev, 21. mai 2018

Familien- und Erbrecht 3. - 27. Mai

Im Mai habe ich neue Kenntnisse über das Thema Familien- und Erbrecht bekommen.

Für die erste Aufgabe habe ich verschiedene Lesetexten gelesen. Die Themen waren: das Familenrecht, Eheschliessung, Wirkungen der Ehe, Scheidung der Ehe, die Güterstände, die Lebenspartnerschaft und das Kindschaftsrecht. Diese Texte waren interessant, weil ich viele neue Information bekommen habe. Ich habe nie gelesen, wie die Scheidung der Ehe in Deutschland aussieht. Diese Texte waren ein bisschen schwer für mich, aber wenn ich die neuen Wörter übersetzt habe, dann konnte ich die Fragen beantworten.

Für die zweite Aufgabe habe ich über das Erbrecht, Testament und Erbvertrag und die Erbengemeinschaft gelesen. Nach dem Lesen habe ich auch die Fragen geantwortet:

1.Was verstehen Sie unter dem Pflichtteil? Wem steht er zu?
Der Pflichtteil ist eine Geldforderung in Höhe der Hälfte des Wertes der Erbschaft bzw. des Erbteils des Übergangenen. Der Pflichtteil stellt damit einen Kompromiss zwischen der Testierfreiheit des Verstorbenen und den berechtigten Interessen der nächsten Familienangehörigen dar.
2.Erklären Sie die Begriffe Testament, Gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag!
Das Testament ist eine einseitige Verfügung, die - zur Verhinderung von Fälschungen oder Irrtümern - ihrer ganzen Länge nach handschriftlich vom Erblasser geschrieben sein muss oder aber notariell errichtet sein muss. Gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten handschriftlich oder notariell errichtet werden und ebenfalls den Überlebenden bindet, soweit eine solche Bindung von den Ehegatten gewünscht ist.
Die in einem Erbvertrag enthaltenen Verfügungen können nur einverständlich geändert werden, nach dem Tod eines Teils nur dann, wenn dies ausdrücklich vorbehalten wurde.
3.Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Menschen, der gemeinschaftlich der Nachlass eines Verstorbenen anfällt.

Für die dritte Aufgabe habe ich das Video angeschaut.







Verträge und andere Rechtsgeschäfte 4. April - 2. Mai


Im April habe ich verschiedene Texte über Verträge, Rechtsgeschäfte, die Einzelnen Vertragstypen und die Rechtsbeziehungen ohne Vertrag gelesen. Ich habe auch die Fragen über diesen Themen geantwortet.

Die erste Aufgabe:
1. Warum ist die Arbeit mit dem BGB am Anfang für Jurastudierende sehr schwierig?
Es ist deshalb im Grunde nicht möglich, die ersten drei Bücher des BGB getrennt zu studieren, da für nahezu jeden zu lösenden Fall aus dem Vertragsrecht alle drei Bücher zusammen herangezogen werden müssen.
2.Wie kommt ein Vertrag zustande?
Um ein Rechtsgeschäft abzuschließen, bedarf es ein oder zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Diese müssen rechtswirksam sein und einen rechtlichen Erfolg erstreben.
3.Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (=AGB) und wo ist ihre Verwendung geregelt?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind von einem Vertragspartner formulierte Vertragsbedingungen, die er seinem Vertragspartner mitteilt und dabei erklärt, er werde grundsätzlich nur zu diesen Bedingungen abschließen. Seit 1.1.2002 sind sie in das BGB integriert.
4.Wie kann ein aufgrund Irrtums zustande gekommener Vertrag vernichtet werden?
Erliegt ein Vertragsteil bei der Abgabe seiner Willenserklärung einem Irrtum, dann kommt trotzdem ein Vertrag zunächst einmal zustande. Jedoch kann derjenige, der sich geirrt hat, seine Willenserklärung anfechten (§ 119 BGB). Tut er das, dann ist sie und damit der Vertrag nichtig (§  142 BGB). Dasselbe gilt, wenn ein Vertragsteil durch eine Täuschung oder durch Bedrohung zum Vertragsschluss veranlasst wurde.
5.Wann kommt der durch einen Stellvertreter geschlossene Vertrag zustande?
Der durch einen Stellvertreter geschlossene Vertrag kommen nur zustande, wenn der Vertreter der Vertrag in den Namen eines Vertretenen gemacht hat und der Stellvertreter das recht zu vertreten hat. Die Regelung des Vertragsschlusses durch einen Vertreter im 1. Buch  des BGB (§  164 BGB).
6. Woraus - außer Rechtsgeschäften - können sich Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme oder Ansprüche auf eine andere Leistung ergeben?
Wenn der Kunde im Kaufhaus aus Unachtsamkeit gegen eine wertvolle Kristallvase stößt, die daraufhin zerbricht, dann haftet er dem Betreiber des Kaufhauses ohne Rücksicht darauf, ob und was er kaufen wollte, aus unerlaubter Handlung auf Ersatz des entstandenen Schadens. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Schaden durch mangelnde Sorgfalt entstanden ist oder ob er die Vase in einem Wutanfall absichtlich zerschmettert hat. Diese Frage spielt nur im Strafrecht eine Rolle. Ansprüche auf Schadensersatz setzen nach dem BGB stets Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus.

Die zweite Aufgabe:
"Nichtig" und "unwirksam"
Ein Vertrag ist nichtig dann, wenn der Vertrag die starke Fehler hat und dann hat er auch keine Wirkungen. Wenn der Fehler etwas kleiner ist, dann zieht der Gesetz vor, dass der Vertrag unwirksam ist. Ein Rechtsgeschäft ist unwirksam, wenn es gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstöβt, aber eine Heilung noch möglich ist und dadurch noch gültig werden kann.

Die dritte Aufgabe war Übersetzungsübung.


Das Verfassungsrecht 6. März - 3. April



Im März bin ich mit Verfassungsrecht beschäftigt. Ich habe über Verfassungsrecht und Grundrecht gelesen.

Für die erste Aufgabe habe ich meine Prioritätenliste gemacht. Meine Prioritätenliste war:

  • Jeder muss reisen könne, wohin er will.
  • Jeder muss seine Meinung frei äußern dürfen.
  • Die Gesetze müssen für alle gleiche Geltung haben.
  • Die Privatsphäre muss absolut geschützt werden.
  • Niemand darf Not leiden.
  • Die Einkommensunterschiede dürfen nicht so groß sein.
  • Es darf keine Vorrechte für bestimmte Gruppen geben.
  • Jeder muss das Recht auf Arbeit haben.
  • Jeder muss seinen Beruf frei wählen könne.
  • Die Bürger/innen müssen politisch so informiert sein, dass sie sich an der Politik beteiligen könne. 
Diese Übung war sehr interessant.

Für die zweite Aufgabe habe ich Information über Arten der Menschenrechtsverletzungen gesucht.  


Die dritte Aufgabe war Höraufgabe und ich habe auf Deutsch den Unterschied zwischen den Begriffen "Recht" und "Anspruch" erklärt. 



Die juristische Ausbildung und die juristischen Berufe 19. Februar - 5. März


In diesen Wochen habe ich zwei Texte über die juristische Ausbildung und die juristischen Berufe gelesen. Nach dem Lesen habe ich Fragen beantwortet.

Für die erste Aufgabe habe ich die Homepage der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximillians-Universität besucht. Diese Homepage war sehr interessant. Nach dem Lesen weiss ich, welche Fächer können die Studenten besuchen. Ich habe auch über Erasmus geschrieben.

Für die zweite Aufgabe habe ich Hörtext gehört. Nach dem Hören habe ich 3 Fragen geantwortet. Zum Beispiel habe ich geschrieben, was ist ein Repetitorum. Das ist ein Wiederholungskurs.


Die Dritte Aufgabe war auch eine Höraufgabe. Ich habe neue Kenntnisse über verschiedene Berufe bekommen und jetzt weiss ich, weil einige Berufe sehr begehrt sind. Die Antwort ist natürlich das Geld. Durch diese Übungen habe ich viele neue Wörter gelernt.