Im Mai habe ich neue Kenntnisse über das Thema Familien-
und Erbrecht bekommen.
Für die erste Aufgabe habe ich verschiedene Lesetexten gelesen. Die Themen waren: das Familenrecht, Eheschliessung, Wirkungen der Ehe, Scheidung der Ehe, die Güterstände, die Lebenspartnerschaft und das Kindschaftsrecht. Diese Texte waren interessant, weil ich viele neue Information bekommen habe. Ich habe nie gelesen, wie die Scheidung der Ehe in Deutschland aussieht. Diese Texte waren ein bisschen schwer für mich, aber wenn ich die neuen Wörter übersetzt habe, dann konnte ich die Fragen beantworten.
Für die zweite Aufgabe habe ich über das Erbrecht, Testament und Erbvertrag und die Erbengemeinschaft gelesen. Nach dem Lesen habe ich auch die Fragen geantwortet:
1.Was verstehen Sie unter dem Pflichtteil? Wem steht er zu?
Der Pflichtteil ist eine Geldforderung in Höhe
der Hälfte des Wertes der Erbschaft bzw. des Erbteils des Übergangenen. Der
Pflichtteil stellt damit einen Kompromiss zwischen der Testierfreiheit des
Verstorbenen und den berechtigten Interessen der nächsten Familienangehörigen
dar.
2.Erklären Sie die Begriffe Testament,
Gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag!
Das Testament ist eine einseitige Verfügung, die
- zur Verhinderung von Fälschungen oder Irrtümern - ihrer ganzen Länge nach
handschriftlich vom Erblasser geschrieben sein muss oder aber notariell
errichtet sein muss. Gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten
handschriftlich oder notariell errichtet werden und ebenfalls den Überlebenden
bindet, soweit eine solche Bindung von den Ehegatten gewünscht ist.
Die in einem Erbvertrag enthaltenen Verfügungen
können nur einverständlich geändert werden, nach dem Tod eines Teils nur dann,
wenn dies ausdrücklich vorbehalten wurde.
3.Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von
Menschen, der gemeinschaftlich der Nachlass eines Verstorbenen anfällt.
Für die dritte Aufgabe habe ich das Video angeschaut.

