Im April habe ich verschiedene Texte über Verträge,
Rechtsgeschäfte, die Einzelnen Vertragstypen und die Rechtsbeziehungen ohne
Vertrag gelesen. Ich habe auch die Fragen über diesen Themen geantwortet.
Die erste Aufgabe:
1. Warum ist die Arbeit mit dem BGB am Anfang für
Jurastudierende sehr schwierig?
Es ist deshalb im Grunde nicht möglich, die ersten
drei Bücher des BGB getrennt zu studieren, da für nahezu jeden zu lösenden Fall
aus dem Vertragsrecht alle drei Bücher zusammen herangezogen werden müssen.
2.Wie kommt ein Vertrag zustande?
Um ein Rechtsgeschäft abzuschließen, bedarf es ein
oder zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Diese müssen rechtswirksam sein
und einen rechtlichen Erfolg erstreben.
3.Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (=AGB)
und wo ist ihre Verwendung geregelt?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind von einem
Vertragspartner formulierte Vertragsbedingungen, die er seinem Vertragspartner
mitteilt und dabei erklärt, er werde grundsätzlich nur zu diesen Bedingungen
abschließen. Seit 1.1.2002 sind sie in das BGB integriert.
4.Wie kann ein aufgrund Irrtums zustande gekommener
Vertrag vernichtet werden?
Erliegt ein Vertragsteil bei der Abgabe seiner
Willenserklärung einem Irrtum, dann kommt trotzdem ein Vertrag zunächst einmal
zustande. Jedoch kann derjenige, der sich geirrt hat, seine Willenserklärung
anfechten (§ 119 BGB). Tut er das, dann ist sie und damit der Vertrag nichtig
(§ 142 BGB). Dasselbe gilt, wenn ein
Vertragsteil durch eine Täuschung oder durch Bedrohung zum Vertragsschluss
veranlasst wurde.
5.Wann kommt der durch einen Stellvertreter
geschlossene Vertrag zustande?
Der durch einen Stellvertreter geschlossene Vertrag
kommen nur zustande, wenn der Vertreter der Vertrag in den Namen eines
Vertretenen gemacht hat und der Stellvertreter das recht zu vertreten hat. Die
Regelung des Vertragsschlusses durch einen Vertreter im 1. Buch des BGB (§
164 BGB).
6. Woraus - außer Rechtsgeschäften - können sich
Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme oder Ansprüche auf eine andere Leistung
ergeben?
Wenn der Kunde im Kaufhaus aus Unachtsamkeit gegen
eine wertvolle Kristallvase stößt, die daraufhin zerbricht, dann haftet er dem
Betreiber des Kaufhauses ohne Rücksicht darauf, ob und was er kaufen wollte,
aus unerlaubter Handlung auf Ersatz des entstandenen Schadens. Dabei ist es
ohne Bedeutung, ob der Schaden durch mangelnde Sorgfalt entstanden ist oder ob
er die Vase in einem Wutanfall absichtlich zerschmettert hat. Diese Frage spielt
nur im Strafrecht eine Rolle. Ansprüche auf Schadensersatz setzen nach dem BGB
stets Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus.
Die zweite Aufgabe:
"Nichtig" und "unwirksam"
Ein Vertrag ist nichtig dann, wenn der Vertrag die
starke Fehler hat und dann hat er auch keine Wirkungen. Wenn der Fehler etwas
kleiner ist, dann zieht der Gesetz vor, dass der Vertrag unwirksam ist. Ein
Rechtsgeschäft ist unwirksam, wenn es gegen zwingende gesetzliche Vorschriften
verstöβt, aber eine Heilung noch möglich ist und dadurch noch gültig werden
kann.
Die dritte Aufgabe war Übersetzungsübung.
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