esmaspäev, 21. mai 2018

Verträge und andere Rechtsgeschäfte 4. April - 2. Mai


Im April habe ich verschiedene Texte über Verträge, Rechtsgeschäfte, die Einzelnen Vertragstypen und die Rechtsbeziehungen ohne Vertrag gelesen. Ich habe auch die Fragen über diesen Themen geantwortet.

Die erste Aufgabe:
1. Warum ist die Arbeit mit dem BGB am Anfang für Jurastudierende sehr schwierig?
Es ist deshalb im Grunde nicht möglich, die ersten drei Bücher des BGB getrennt zu studieren, da für nahezu jeden zu lösenden Fall aus dem Vertragsrecht alle drei Bücher zusammen herangezogen werden müssen.
2.Wie kommt ein Vertrag zustande?
Um ein Rechtsgeschäft abzuschließen, bedarf es ein oder zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Diese müssen rechtswirksam sein und einen rechtlichen Erfolg erstreben.
3.Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (=AGB) und wo ist ihre Verwendung geregelt?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind von einem Vertragspartner formulierte Vertragsbedingungen, die er seinem Vertragspartner mitteilt und dabei erklärt, er werde grundsätzlich nur zu diesen Bedingungen abschließen. Seit 1.1.2002 sind sie in das BGB integriert.
4.Wie kann ein aufgrund Irrtums zustande gekommener Vertrag vernichtet werden?
Erliegt ein Vertragsteil bei der Abgabe seiner Willenserklärung einem Irrtum, dann kommt trotzdem ein Vertrag zunächst einmal zustande. Jedoch kann derjenige, der sich geirrt hat, seine Willenserklärung anfechten (§ 119 BGB). Tut er das, dann ist sie und damit der Vertrag nichtig (§  142 BGB). Dasselbe gilt, wenn ein Vertragsteil durch eine Täuschung oder durch Bedrohung zum Vertragsschluss veranlasst wurde.
5.Wann kommt der durch einen Stellvertreter geschlossene Vertrag zustande?
Der durch einen Stellvertreter geschlossene Vertrag kommen nur zustande, wenn der Vertreter der Vertrag in den Namen eines Vertretenen gemacht hat und der Stellvertreter das recht zu vertreten hat. Die Regelung des Vertragsschlusses durch einen Vertreter im 1. Buch  des BGB (§  164 BGB).
6. Woraus - außer Rechtsgeschäften - können sich Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme oder Ansprüche auf eine andere Leistung ergeben?
Wenn der Kunde im Kaufhaus aus Unachtsamkeit gegen eine wertvolle Kristallvase stößt, die daraufhin zerbricht, dann haftet er dem Betreiber des Kaufhauses ohne Rücksicht darauf, ob und was er kaufen wollte, aus unerlaubter Handlung auf Ersatz des entstandenen Schadens. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Schaden durch mangelnde Sorgfalt entstanden ist oder ob er die Vase in einem Wutanfall absichtlich zerschmettert hat. Diese Frage spielt nur im Strafrecht eine Rolle. Ansprüche auf Schadensersatz setzen nach dem BGB stets Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus.

Die zweite Aufgabe:
"Nichtig" und "unwirksam"
Ein Vertrag ist nichtig dann, wenn der Vertrag die starke Fehler hat und dann hat er auch keine Wirkungen. Wenn der Fehler etwas kleiner ist, dann zieht der Gesetz vor, dass der Vertrag unwirksam ist. Ein Rechtsgeschäft ist unwirksam, wenn es gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstöβt, aber eine Heilung noch möglich ist und dadurch noch gültig werden kann.

Die dritte Aufgabe war Übersetzungsübung.


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